In der Diskussion um Renten werden häufig andere Länder als Vorbilder angeführt. Wie die Altersvorsorge in diesen Ländern funktioniert und welche Beträge letztlich ausgezahlt werden, zeigt der folgende Überblick.
Aktuell beschäftigt sich eine Kommission in Deutschland mit der Frage, wie die gesetzliche Rente trotz der Herausforderungen durch Sparzwänge und eine alternde Bevölkerung zukunftssicher gestaltet werden kann. Nach den Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur gesetzlichen Rente als „Basisabsicherung“ stellte Sozialministerin Bärbel Bas klar, dass das Ziel ein Modell sein soll, das den Lebensstandard der Rentner sichert. In diesem Zusammenhang wird auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall diskutiert, da sie einen Einfluss auf die finanzielle Sicherheit der Rentner haben könnte.
Die SPD-Chefin wies darauf hin, dass andere Länder in dieser Hinsicht bisher erfolgreicher sind. Die durchschnittlichen Renten in Deutschland liegen bei etwa 1400 Euro für Männer und 940 Euro für Frauen, was im europäischen Vergleich als niedrig gilt. Besonders Österreich wird oft als positives Beispiel hervorgehoben. Doch wie unterscheidet sich das österreichische Rentensystem vom deutschen Drei-Säulen-Modell, das gesetzliche, private und betriebliche Renten umfasst? Und wie gestalten andere europäische Nachbarn ihre Rentensysteme? Hier ein Überblick:
Die Pension in Österreich
In Österreich beträgt die durchschnittliche Rente für Männer rund 2400 Euro, während Frauen im Schnitt 1700 Euro erhalten. In einer Fernsehsendung erklärte Bas, dass ihr Vater, der über 45 Jahre als Busfahrer gearbeitet hat, in Deutschland wahrscheinlich nur die Hälfte des Betrags seiner österreichischen Kollegen erhalten würde.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Renten in Österreich 14 Mal jährlich ausgezahlt werden. Die Anpassungen der Renten orientieren sich an der Inflation. Das Regelpensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren, während es für Frauen bis 2033 schrittweise auf 65 angehoben wird.
Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland ist, dass in Österreich keine Unterscheidung zwischen Pensionen und Renten erfolgt. Beamte, Angestellte und Selbstständige zahlen in ein gemeinsames System ein. Laut einer Vergleichsrechnung der Deutschen Rentenversicherung erklärt dieser Umstand etwa 30 Prozent der höheren Rentenbeträge.
Zusätzlich liegt der Rentenbeitragssatz in Österreich bei 22,8 Prozent, was deutlich über den 18,6 Prozent in Deutschland liegt. Der Staat trägt ebenfalls mehr zur Rentenkasse bei. Zudem ist die Bevölkerung in Österreich im Durchschnitt jünger.
Dennoch gilt auch das österreichische Rentensystem als reformbedürftig. Aktuell muss eine Lücke von rund 30 Milliarden Euro zwischen Einnahmen und Ausgaben geschlossen werden. Ein Ziel ist es, das Arbeiten im Alter nach Erreichen der Altersgrenze attraktiver zu gestalten.
Staats- und Betriebsrente in den Niederlanden
Die Niederlande werden häufig als vorbildlich angesehen. Nach dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz zahlen Arbeitnehmer in eine staatliche Versicherung ein. Alle Einwohner haben Anspruch auf eine Rente, die sich nach Aufenthaltsdauer und Wohnsituation staffelt. Die Staatsrente wird aus den Beiträgen der Versicherten finanziert, wobei der Staat eventuelle Defizite ausgleicht.
Zusätzlich gibt es die Betriebsrente, auf die etwa 90 Prozent der Arbeitnehmer zugreifen können. Arbeitgeber übernehmen im Durchschnitt zwei Drittel der Beiträge, während Arbeitnehmer ein Drittel zahlen. Ergänzend existieren individuelle Rentenversicherungen. Arbeitnehmer ohne Betriebsrente sind im Alter häufig auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das gesetzliche Rentenalter beträgt mittlerweile 67 Jahre.
Drei-Säulen-System in der Schweiz
In der Schweiz existiert, ähnlich wie in Deutschland, ein Drei-Säulen-System: Die erste Säule ist die staatliche Rente, die zweite Säule wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, und die dritte Säule umfasst steuerbegünstigte private Vorsorge. Die staatliche Rente wird durch Einzahlungen und Steuerbeiträge finanziert.
Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze, was bedeutet, dass Personen mit hohen Einkommen auch hohe Beträge in die Rentenkasse einzahlen, während die Ansprüche begrenzt sind. Die höchstmögliche Rente aus der ersten Säule beträgt derzeit 2520 Franken, was etwa 2750 Euro entspricht. Das Rentenalter für Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Die Zahlungen aus der zweiten Säule variieren stark, abhängig von der jeweiligen Versicherung. Durchschnittlich erhalten Rentner aus der ersten und zweiten Säule umgerechnet etwa 4800 Euro monatlich, während Rentnerinnen rund 3200 Euro erhalten. Zu beachten ist, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch sind, ebenso wie die Krankenkassenbeiträge, die Rentner in der Regel selbst tragen müssen.
Flexibler Renteneintritt in Schweden
In Schweden haben die Bürger die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter selbst zu entscheiden, wann sie in Rente gehen möchten. Für die Jahrgänge ab 1963 kann dies frühestens mit 64 Jahren geschehen. Diese Zahl ist an die Lebenserwartung gekoppelt und dürfte in Zukunft steigen. In der Regel fällt die Rente höher aus, je mehr jemand verdient und je später die Person in Rente geht. Alle zahlen in das System ein, einschließlich Beamte und Selbstständige.
Ein weiterer Unterschied zu Deutschland ist die sogenannte Prämienrente. Von den insgesamt 18,5 Prozent Rentenbeitrag fließt der größte Teil in ein umlagefinanziertes System, während 2,5 Prozent in die Prämienrente investiert werden. Die Versicherten können selbst entscheiden, in welche Fonds das Geld angelegt wird. Wer keine Wahl trifft, landet im staatlichen Standardfonds.
Frankreich: Reform unter Protest
In Frankreich gingen die Menschen Ende 2023 im Schnitt mit 62 Jahren und 9 Monaten in Rente. Die durchschnittliche Rente betrug 1666 Euro brutto pro Monat. In diesem Jahr wurde unter massivem Protest beschlossen, das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anzuheben, eine Maßnahme, die mittlerweile ausgesetzt wurde.
Viele Menschen begannen jedoch bereits vor der Reform später zu arbeiten, um eine volle Rente zu erhalten. Ab 67 Jahren gibt es unabhängig von der Einzahldauer eine Rente ohne Abschläge. Wer frühzeitig in den Arbeitsmarkt eintritt, kann nach einer festgelegten Einzahldauer ebenfalls früher ohne Abschläge in Rente gehen.
Rente mit 68 in Großbritannien
In Großbritannien wurde das gesetzliche Rentenalter für jüngere Jahrgänge, konkret für alle ab dem 5. April 1977 Geborenen, auf 68 Jahre angehoben. Es besteht die Möglichkeit, später in Rente zu gehen und dafür eine Erhöhung oder Abschläge zu erhalten. In diesem Kontext wird auch über die Spritpreise diskutiert, die einen Einfluss auf die finanzielle Situation der Rentner haben.
Die staatliche Rente wird über die sogenannten National-Insurance-Beiträge finanziert. Anspruch auf die Rente hat nur, wer mindestens zehn Jahre eingezahlt hat. Die volle Rente von derzeit rund 240 Pfund pro Woche erhält man nach mindestens 35 Beitragsjahren. Mit umgerechnet etwa 1108 Euro für vier Wochen gilt diese Summe als nicht auskömmlich. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, anteilig in die private Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter einzuzahlen. Zudem setzt die Regierung steuerliche Anreize, um Investitionen in private Rentenfonds zu fördern.
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