Pruntrut (Schweiz) – Im Freibad der Schweizer Stadt Pruntrut dürfen ab sofort wieder ausländische Besucher eintreten, nachdem im Sommer 2025 ein vollständiges Zutrittsverbot für diese Gruppe verhängt wurde. Allerdings müssen auswärtige Gäste nun den doppelten Eintrittspreis zahlen.
Wie lokale Medien berichten, müssen Erwachsene ohne Wohnsitz in Pruntrut 15 Franken (etwa 16,40 Euro) zahlen, während Einheimische lediglich 7,50 Franken (rund 8,20 Euro) entrichten. Für Jugendliche gilt das gleiche Preisverhältnis: 10 Franken für Auswärtige im Vergleich zu 5 Franken für Einheimische.
Zusätzliche Anforderungen für ausländische Besucher
Für ausländische Gäste gelten zudem spezielle Regelungen. Personen, die weder in Pruntrut wohnen noch über eine Aufenthalts-, Arbeits- oder Niederlassungserlaubnis verfügen, sind verpflichtet, ihr Ticket online zu erwerben. Darüber hinaus müssen sie beim Eintritt einen gültigen Ausweis vorzeigen, sofern sie keine anerkannte Touristenkarte besitzen. Andernfalls kann ihnen der Zutritt verweigert werden.
Reaktionen auf die Regelung
„Es geht nicht darum, Schweizer und Franzosen gegeneinander auszuspielen, sondern darum, die Ruhe zu garantieren“,
sagte der Gemeindepräsident Philippe Eggertswyler zur Verteidigung dieser Regelung. Die Entscheidung, die im Sommer 2025 getroffen wurde, war eine Reaktion auf Vorfälle, bei denen Gruppen junger Männer aus dem benachbarten Frankreich im Freibad Frauen belästigt und das Sicherheitspersonal angegriffen hatten. Dies führte zu einem europaweiten Aufschrei und scharfer Kritik, insbesondere von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, die das Verbot als „problematisch und irritierend“ bezeichnete. Auch linke Politiker in der Schweiz äußerten Bedenken und sprachen von Rassismus.
Die Situation in Pruntrut hat somit nicht nur lokale, sondern auch internationale Aufmerksamkeit erregt und wirft Fragen zur Fairness und zu den Auswirkungen solcher Regelungen auf das gesellschaftliche Miteinander auf.
Quellen: Bild
Bildquelle: Ermell via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)