Berlin – Die Polizei hat für die Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag des Kriegsendes an den drei sowjetischen Ehrenmalen das Tragen von russischen Fahnen und Uniformen aufgrund des Ukraine-Kriegs untersagt.
Am Freitag und Samstag sind an den Ehrenmalen im Treptower Park, in der Nähe des Brandenburger Tors und in Schönholz Flaggen und Symbole, die mit Russland in Verbindung stehen, verboten. Auch militärische Uniformen, Abzeichen, Marsch- und Militärlieder sowie jegliche Symbole zur Unterstützung Russlands im Konflikt mit der Ukraine sind nicht gestattet.
Die Begründung der Polizei lautet, dass im Kontext des Russland-Ukraine-Kriegs mit einem Aufeinandertreffen unterschiedlicher politischer Positionen zu rechnen sei. Ziel sei es, Provokationen, Einschüchterungen und gewalttätige Auseinandersetzungen zu vermeiden und ein würdevolles Gedenken zu gewährleisten.
Ausnahmen für bestimmte Gruppen
Allerdings gelten Ausnahmen für Diplomaten, Veteranen des Zweiten Weltkriegs und Vertreter einiger Staaten. Verschiedene russische und deutsche Gruppen sowie Initiativen planen am Freitag und Samstag, mit Kundgebungen und Demonstrationen an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und die Befreiung von der Nazi-Herrschaft im Mai 1945 zu erinnern. Traditionell werden auch Kränze niedergelegt.
Mitglieder der russisch-nationalistischen Rockergruppe „Nachtwölfe“ haben ebenfalls angekündigt, zu dem Gedenktermin aus Osteuropa nach Deutschland zu reisen. Die Gruppe wollte voraussichtlich am Freitag von Sachsen aus durch Brandenburg fahren, wie die Polizei bereits mitgeteilt hatte. Man werde die Gruppe im Auge behalten und entsprechend reagieren.
Verbote für Motorradkorso
Unklar bleibt, ob die „Nachtwölfe“ erneut nach Berlin fahren, um Kränze niederzulegen. In den vergangenen Jahren wurde die Gruppe von der Berliner Polizei eng begleitet. Die Durchführung eines langen Motorradkorsos mit Fahnen und Abzeichen wurde untersagt, was von dem Club kritisiert wurde.
Die Polizei betont, dass die Maßnahmen ergriffen wurden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und um ein friedliches Gedenken zu ermöglichen.
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Quellen: B.Z.
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