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Frauen beanspruchen Mehrzahl der Kinderkrankentage, zeigt AOK-Analyse

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 weiterhin 73 Prozent der Kinderkrankentage von berufstätigen Müttern in Anspruch genommen werden. Dies verdeutlicht die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit in Familien und den Wunsch nach mehr Gleichheit bei der Betreuung kranker Kinder.

Frauen beanspruchen Mehrzahl der Kinderkrankentage, zeigt AOK-Analyse
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Wenn kranke Kinder betreut werden müssen, sind es nach wie vor überwiegend berufstätige Mütter, die zu Hause bleiben. Dies zeigt eine Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die einen besonders hohen Anteil in Bayern feststellt.

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Hoher Anteil an Müttern bei Kinderkrankentagen

Im Jahr 2025 nahmen 73 Prozent der Kinderkrankentage weibliche Kassenmitglieder in Anspruch, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte. Der Anteil der Väter lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während er in Sachsen mit fast 31 Prozent am höchsten war.

Ungleichheit in der Verteilung der Care-Arbeit

„Die Tatsache, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien“, sagte Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands. Sie betonte, dass Eltern die Freiheit haben sollten, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, wünschte sich jedoch, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen.

Rechtliche Ansprüche und Verdienstausfall

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter 12 Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium bei maximal 35 Arbeitstagen pro Elternteil und bei 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende im Jahr. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Statistische Auswertung

Insgesamt beantragten im Jahr 2025 laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang betrachtet werden sollte, ist die Frage, wie individuelle Kassenleistungen für Bürgergeldbezieher gestaltet werden können, um die finanzielle Belastung für Familien zu verringern.

Häufigkeit von Erkrankungen in der kalten Jahreszeit

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kita-Kinder erkältet, was zu einem Anstieg der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen führt. Dies könnte auch mit den Gründen zusammenhängen, warum Deutschland mit der niedrigsten Geburtenrate seit 1946 konfrontiert ist.

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Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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