In einem renommierten italienischen Hotel wollte eine Urlauberin während ihres Abendessens ein Glas Leitungswasser bestellen. Ihr Anliegen wurde jedoch abgelehnt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Diese Situation führte zu einem Rechtsstreit, den die Frau letztlich verlor.
Rechtsstreit um Leitungswasser
Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über die Bereitstellung von Leitungswasser. Nun hat das oberste Gericht Italiens, der Kassationsgerichtshof in Rom, entschieden, dass Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser haben. Der Rechtsstreit begann bereits an Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.
Die Urlauberin hatte über die Feiertage in einem Nobelhotel im Südtiroler Ort Corvara in Badia übernachtet und ein Halbpensionspaket gebucht, bei dem Getränke nicht inbegriffen waren. Während des Abendessens bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Berichten zufolge bot sie sogar an, für den Service zu zahlen.
Hotel bleibt bei seiner Linie
Das Hotel wies jedoch ihre Bitte zurück und servierte lediglich Flaschen mit Mineralwasser, die einen Preis von etwa sieben Euro hatten. Daraufhin entschied sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei und forderte eine Entschädigung von rund 2700 Euro aufgrund der zusätzlichen Kosten und der erlittenen Unannehmlichkeiten.
Gerichtsurteil und rechtliche Grundlagen
Die Richter wiesen die Klage in mehreren Instanzen zurück, was schließlich zur Entscheidung des obersten Gerichts führte. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Demnach liegt es im Ermessen des jeweiligen Betriebs, ob ein Gast Leitungswasser erhält oder nicht. Die Schadenersatzansprüche der Urlauberin wurden daher abgelehnt. Die Entscheidung wirft Fragen zur Praxis in der Gastronomie auf und zeigt, dass die Rechte der Gäste in Bezug auf die Bereitstellung von Wasser in italienischen Restaurants und Hotels begrenzt sind.
„Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken“, erklärte der Kassationsgerichtshof.
Diese Entscheidung wirft Fragen zur Praxis in der Gastronomie auf und zeigt, dass die Rechte der Gäste in Bezug auf die Bereitstellung von Wasser in italienischen Restaurants und Hotels begrenzt sind. Zusätzlich gibt es auch andere aktuelle Themen, die Urlauber betreffen.
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Quellen: n-tv
Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)