Baden-Württemberg hat das Rauchverbot ausgeweitet: Ab sofort ist das Rauchen an zahlreichen öffentlichen Orten im Freien, einschließlich Freibädern, untersagt. Dies könnte als Vorbild für andere Bundesländer dienen.
Bei schönem Wetter liegen die Badegäste oft dicht beieinander im Freibad. Um sie besser vor Tabakrauch zu schützen, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein umfassendes Rauchverbot in Freibädern eingeführt. Worauf Sie beim Grillen achten sollten, um hohe Bußgelder an diesen Orten zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Durchsetzung des Verbots liegt bei den Betreibern der Bäder, in der Regel den Kommunen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Fläche rauchfrei zu halten; sie können auch kleine Raucherzonen einrichten, sofern dies die anderen Badegäste nicht stört.
Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Verbots
Die Frage, wie sinnvoll dieses Verbot ist und ob es als Modell für ganz Deutschland dienen könnte, wird kontrovers diskutiert.
Alle 16 Bundesländer haben eigene Gesetze zum Rauchverbot, die sich teilweise erheblich unterscheiden.
Kritik an Ausnahmeregelungen
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg begrüßt das Verbot:
„Schwimmbäder sind Orte, an denen sich besonders Kinder und Jugendliche aufhalten, und ihre Gesundheit muss besonders geschützt werden.“
Sie betont, dass eine Vorbildfunktion wichtig sei: Wenn weniger Menschen in der Öffentlichkeit rauchen, werde Nichtrauchen für Kinder und Jugendliche zur Norm.
Allerdings kritisiert Schaller die Möglichkeit, Raucherzonen in Freibädern einzurichten:
„Der Rauch folgt physikalischen Gesetzen, verbreitet sich und wird auch vom Wind getragen. Daher kann es vorkommen, dass der Rauch in angrenzende Bereiche gelangt.“
Die Gefahren des Passivrauchens bestehen auch im Freien. Wer Tabakrauch einatmet, nimmt die gleichen Schadstoffe auf wie aktive Raucher. Ein Forschungsteam aus Seoul hat nachgewiesen, dass diese Schadstoffe auch in einer Entfernung von bis zu neun Metern von der Zigarette noch messbar sind.
„Insbesondere in Bereichen mit Seitenwänden oder Überdachungen, wie Sonnenschirmen, kann sich der Rauch ansammeln,“
erklärt Schaller.
Erweiterung des Nichtraucherschutzes
Das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt auch an weiteren Orten im Freien, darunter:
- Spielplätze
- Haltestellen
- Freizeitparks
- Zoos
An den letzten beiden Orten dürfen ebenfalls Raucherzonen eingerichtet werden. Auf Schulhöfen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind solche Zonen jedoch nicht mehr erlaubt.
Zusätzlich wird das Rauchverbot in Innenräumen ausgeweitet: In Behörden gibt es ab sofort keine Raucherzimmer mehr. In Gaststätten bleiben die Regelungen unverändert: Hier ist das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen gestattet. In Gasträumen unter 75 Quadratmetern darf ebenfalls geraucht werden, sofern keine oder nur kalte Speisen angeboten werden.
Das Rauchen bleibt weiterhin in der Außengastronomie, in Fußballstadien und in Festzelten erlaubt.
Umfang des Verbots
Das Gesetz umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen, selbst wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Der Grund dafür ist, dass die Dämpfe und Aerosole als gesundheitsgefährdend gelten. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann das Bußgeld auf bis zu 500 Euro steigen.
Ob ähnliche Regelungen auch in den Nichtraucherschutzgesetzen anderer Bundesländer oder sogar bundesweit eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Vorläufig geht Baden-Württemberg als Vorreiter voran, während Fachleute weiterhin auf bestehende Lücken hinweisen.
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Quellen: tagesschau
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