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Wie reagieren Reiseveranstalter auf steigende Kerosinpreise?

Reiseveranstalter wie Tui und Dertour bestätigen, dass trotz steigender Kerosinpreise keine Nachzahlungen für bereits gebuchte Urlaube erforderlich sind. Zukünftige Buchungen könnten jedoch von möglichen Preiserhöhungen betroffen sein.

Wie reagieren Reiseveranstalter auf steigende Kerosinpreise?
KI-generiert

Die großen deutschen Reiseveranstalter haben angekündigt, dass sie trotz der steigenden Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage des „Tagesspiegel“ von den Anbietern Tui, Alltours und Dertour bestätigt.

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Aktuell müssen Kunden also nicht befürchten, dass ihre Urlaubsreisen gestrichen werden. „Bei uns fällt nichts aus“, erklärte Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui. Auch Jens Völmicke, Sprecher von Alltours, betonte: „Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste wie geplant ihren gebuchten Sommerurlaub genießen können.“ Christoph Debus, der Chef der Dertour-Group, äußerte sich optimistisch und sagte: „Für die Sommerferien und den Herbst rechnen wir derzeit mit einer insgesamt stabilen Kapazität.“

Preisanpassungen für zukünftige Buchungen möglich

Obwohl die bestehenden Buchungen nicht betroffen sind, könnte sich die Situation für zukünftige Buchungen ändern. „Im Moment steigt der Kerosinpreis“, so Debus weiter. „Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“ Reiseveranstalter haben das Recht, die Preise nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und gestiegene Kosten, wie beispielsweise Kerosin, nachweislich erforderlich sind. So beeinflusst der Tankrabatt die Spritpreise an der Zapfsäule.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter sind in der Regel sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln enthalten. Laut geltendem Recht zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine nachträgliche Preiserhöhung. Ein solcher Preisaufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht.

Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen

Im Falle von Flugstreichungen haben Verbraucher nach europäischem Recht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Umbuchung auf einen anderen Flug, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen startet. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug angekündigt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen von bis zu 600 Euro erhalten. Gaskosten unter Druck: Iran-Konflikt als Preistreiber.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reiseveranstalter derzeit keine Streichungen von Reisen planen und auch keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Die Situation könnte sich jedoch bei zukünftigen Buchungen aufgrund der steigenden Kerosinpreise ändern. Mallorca: Warnung der Polizei vor neuer Betrugsmasche mit QR-Codes.

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Quellen: n-tv

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