EU plant Rückkehrzentren in Drittstaaten zur verstärkten Rückführung von Asylsuchenden
Die Europäische Union hat sich auf eine Einigung verständigt, die die Basis für die Schaffung von Rückkehrzentren in Drittstaaten bildet. Diese Initiative verfolgt das Ziel, die Zahl der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber signifikant zu erhöhen. Demnach sollen Personen, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden. Deutschland sucht derzeit aktiv nach Ländern, die bereit sind, solche Rückkehrzentren zu betreiben.
Details zur Einigung und den Rückkehrzentren
Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten bekannt gegeben. Damit die neuen Abschieberegelungen in Kraft treten können, müssen sowohl das Parlament als auch die EU-Staaten dem Kompromiss zustimmen; dies ist in der Regel ein formaler Akt. Die Rückkehrzentren, auch als „Return Hubs“ bekannt, sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, beispielsweise wenn das betreffende Land die Rücknahme verweigert oder wenn keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Ein aktuelles Beispiel für eine erfolgreiche Rückführung ist die Abschiebung von 25 verurteilten Afghanen nach Afghanistan.
Unklare Standorte und Regelungen für Minderjährige
Die genauen Standorte der geplanten Rückkehrzentren stehen noch nicht fest. Die Hauptmotivation hinter dieser Initiative besteht darin, die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zu reduzieren. Unbegleitete Minderjährige sind von den neuen Regelungen ausgenommen, hingegen sollen Familien mit Kindern die Möglichkeit haben, in die Rückkehrzentren gebracht zu werden.
Voraussetzungen für die Abschiebungen
Die geplanten Abschiebungen setzen ein Abkommen mit einem Drittstaat voraus, der bereit ist, abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen. Im Gegenzug könnte der betreffende Staat finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei der Visa-Vergabe erhalten. Deutschland arbeitet gemeinsam mit anderen EU-Staaten an der Ausarbeitung von Vereinbarungen mit Ländern, die solche Rückkehrzentren etablieren möchten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich wiederholt für die Implementierung dieser Rückkehrzentren ausgesprochen.
Fehlender EU-Rahmen für Drittstaaten-Lösungen
Aktuell existiert kein einheitlicher EU-Rahmen für Lösungen in Drittstaaten. Italien hat bereits ein Abkommen mit Albanien abgeschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Dieses Modell ist jedoch aufgrund von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefährdet, und ein endgültiges Urteil steht noch aus. Im Gegensatz dazu scheiterte Großbritannien mit dem sogenannten Ruanda-Modell, das die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorsah, an rechtlichen Hürden und konnte nicht umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage für die Auslagerung von Asylverfahren
Bereits Ende des letzten Jahres hat die EU eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens ermöglicht. In der Einigung wird auch festgelegt, wie abgelehnte Asylbewerber aktiv an ihrer Abschiebung mitwirken müssen, um einer Verhaftung zu entgehen. Zudem drohen diesen Personen europaweit Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme ihrer Reisedokumente.
Steigende Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 verzeichnete die EU einen Anstieg der Abschiebungen. Laut der Europäischen Kommission wurden rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig ist die Anzahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich gesunken. In Deutschland war die Zahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als die Einreise aufgrund von Corona-Beschränkungen stark eingeschränkt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU haben, so die EU-Grenzschutzbehörde Frontex, einen deutlichen Rückgang erfahren.
Politische Hintergründe der Einigung
Die Einigung zu den neuen Asylregeln wurde maßgeblich von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorangetrieben. Recherchen zeigen, dass die EVP in diesem Bereich enger mit rechten Parteien zusammenarbeitet, als bislang bekannt war. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Veränderungen in der Asylpolitik der EU nach sich ziehen.
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Quellen: n-tv, Handelsblatt
Bildquelle: depositphotos