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Fahrdienstleister müssen nach Abholung zum Firmensitz zurückkehren

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter wie Uber nach der Beförderung. Diese Regelung soll ein faires Wettbewerbsumfeld zwischen Taxis und Fahrdienstplattformen gewährleisten.

Fahrdienstleister müssen nach Abholung zum Firmensitz zurückkehren
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Bei der Nutzung von Taxis oder Fahrdiensten wie Uber denkt kaum jemand darüber nach, was nach der Fahrt passiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Regelung zur Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter klargestellt.

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Rückkehrpflicht für Mietwagenanbieter

Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren. Der BGH hat diese Rückkehrpflicht, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt, bestätigt.

„Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig“, erklärte der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Zudem sah er keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt.

Rechtsstreit zwischen Taxi und Uber

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Laut BGH parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.

Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen, was der BGH bestätigte. Die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.

Politische Reaktionen und Marktbedingungen

In Essen wird heute darüber im Stadtrat beraten. Die Politik betrachtet die Regelung als fair, während Uber argumentiert, dass letztlich alle Beteiligten verlieren würden.

Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen

Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um ein Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu beseitigen. Taxis unterliegen Pflichten, die für Mietwagen nicht gelten, wie die Gewährleistung des Betriebs im genehmigten Rahmen und die Annahme auch unrentabler Aufträge. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.

Bereits 1960 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und somit nicht der Beförderungspflicht oder den strengen Vorgaben für Beförderungspreise unterliegen. Taxis hingegen gelten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erläutert Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.

Marktordnende Funktion der Rückkehrpflicht

Oppermann betont, dass die Rückkehrpflicht eine marktordnende Funktion hat und ein wichtiges Element darstellt. Ein Wegfall dieser Regelung könnte dazu führen, dass Taxiunternehmen aufgeben müssten, was insbesondere im ländlichen Raum problematisch wäre, da dann unrentable Fahrten nicht mehr übernommen würden.

Verbände kritisieren, dass Konkurrenten wie Uber die Tarife unterlaufen und fordern einen fairen Wettbewerb.

Meinungen zu den Regelungen

Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag äußert, dass Taxis nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden sollten, die keine ähnlichen Pflichten haben. Er schlägt vor, die Rückkehrpflicht zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, erklärt, dass Funkmietwagen dazu beitragen könnten, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch flexibel bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es aber klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden.“

Kritik an der Rückkehrpflicht

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen zur Rückkehrpflicht. Diese sei schwer zu kontrollieren, räumen selbst Befürworter ein. Aus Sicht von Uber ist die Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie führe zu massiven Leerkilometern und verursache hohe Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.

„Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen“, erklärte ein Sprecher. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz.

Uber plant bereits, Ende nächsten Jahres in den USA neue Fahrten mit autonomen Robotaxen anzubieten.

Fahrzeugzulassungen in Deutschland

In Deutschland sind rund 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen. Von etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung ausgegeben, die jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste befördern.

Für die Regelungen, die für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist das Dachzeichen entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen“, so Oppermann. Damit gelten die entsprechenden Taxiregeln und -preise.

Marktordnung durch Mindestbeförderungsentgelte

Zusätzlich zur Rückkehrpflicht gibt es weitere Instrumente zur Marktordnung, wie die Mindestbeförderungsentgelte. Diese sind nicht bundesweit geregelt, sondern obliegen den Kommunen. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent vorsieht. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt“, teilte die Stadt mit.

Az. I ZR 123/25

Uber

Taxi

BGH

Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr


Quellen: tagesschau

Bildquelle: depositphotos

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