Reform der Hinterbliebenenrente: Abschaffung der Witwenrente und Einführung des Rentensplittings
Die Bundesregierung erwägt eine grundlegende Überarbeitung der Hinterbliebenenrentenregelungen. Aktuellen Berichten zufolge könnte die traditionelle Witwenrente durch ein neues Rentensplitting-Modell abgelöst werden. Diese Reformidee wird bereits seit längerer Zeit von verschiedenen Experten gefordert, doch bestehen erhebliche Bedenken bezüglich ihrer praktischen Umsetzung und möglicher negativer Auswirkungen auf die Betroffenen.
Der Status quo der Witwenrente
Die Witwenrente, offiziell als Hinterbliebenenrente bezeichnet, wurde im Jahr 1911 eingeführt. Sie dient dazu, Ehepartner, die über ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen verfügen, nach dem Tod des Hauptverdieners finanziell abzusichern. Der überlebende Partner erhält derzeit eine lebenslange Rente, die 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche des Verstorbenen entspricht. Bei einer erneuten Heirat verfällt dieser Anspruch. Zudem wird jegliches eigene Einkommen, das den Freibetrag von 1.077 Euro übersteigt, auf die Witwenrente angerechnet. Für jüngere Witwen oder Witwer ohne Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes des Partners 46 Jahre oder jünger sind, gilt die sogenannte kleine Witwenrente, welche 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen umfasst und maximal zwei Jahre gezahlt wird.
Kritik am bestehenden Modell
Das gegenwärtige System wird von Ökonomen als veraltet kritisiert, da es auf dem Konzept der Alleinverdiener-Ehe basiert. In diesem Modell erwirbt der nicht erwerbstätige Partner, häufig die Frau, keinen eigenen Rentenanspruch, sondern nur eine Absicherung für den Todesfall des Mannes. Der Alleinverdienende behält jedoch seinen kompletten Rentenanspruch, auch nach dem Verlust des Partners. Diese Regelung belastet die gesetzliche Rentenversicherung erheblich, da den Witwenrentenansprüchen keine gesonderten Beitragszahlungen gegenüberstehen. Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge würden die jährlichen Kosten für die Witwenrente um rund 19 Milliarden Euro höher ausfallen als bei einem Rentensplitting-Modell.
Funktionsweise des Rentensplittings
Im Rahmen des Rentensplittings werden die Rentenansprüche beider Partner gleichmäßig aufgeteilt. Jeder Partner hat dann Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, unabhängig davon, ob einer oder beide Partner erwerbstätig waren. Diese Regelung sorgt dafür, dass alle Ehemodelle gleichberechtigt behandelt werden. Anders als die Witwenrente, die auf den gesamten gesetzlichen Rentenanspruch des Verstorbenen basiert, berücksichtigt das Rentensplitting lediglich die Ansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden.
Vorteile des Rentensplittings
Ein wesentlicher Vorteil des Rentensplittings besteht darin, dass insbesondere Frauen, die während der Ehe kein eigenes Einkommen erzielt haben, einen Rentenanspruch in der Höhe ihrer Partner erwerben können. Dies könnte das Gender Pension Gap, das die oft geringeren Rentenansprüche von Frauen im Vergleich zu Männern beschreibt, verringern. Ökonomen betonen, dass jeder zusätzliche Euro, der in die Rentenkasse eingezahlt wird, die zukünftige Rente beider Partner erhöht und damit einen Anreiz schafft, Erwerbsarbeit aufzunehmen oder zu erweitern. Die Wirtschaftsweisen prognostizieren, dass ein verpflichtendes Rentensplitting die Erwerbsbeteiligung von Frauen erheblich steigern könnte.
Aktueller Stand des Rentensplittings
In Deutschland gibt es das Rentensplitting seit 2002, allerdings ist es bislang freiwillig. Ehepaare, die bestimmte Kriterien erfüllen, können seitdem bei der gesetzlichen Rentenversicherung erklären, auf mögliche Hinterbliebenenrenten zu verzichten und stattdessen das Splitting-Modell zu wählen. In der Realität greifen jedoch nur wenige Paare auf diese Möglichkeit zurück, was darauf hindeutet, dass diese Option für die meisten gesetzlich Versicherten finanziell nachteilig ist. Zudem denken Deutsche Bürger über neue Wege zur Rentenreform nach.
Nachteile des Rentensplittings
Die geringe Inanspruchnahme des freiwilligen Rentensplittings lässt darauf schließen, dass es für viele gesetzlich Versicherte nicht vorteilhaft ist. Besonders Alleinverdiener könnten die Verlierer eines verpflichtenden Splittings sein, da sie, unabhängig von ihrem Status als Witwer, lediglich die Hälfte ihrer Rente erhalten würden. Zudem könnte der Partner mit geringem oder keinem Einkommen in vielen Fällen eine niedrigere Rente beziehen, da nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche in die Berechnung einfließen.
Auswirkungen auf durchschnittliche Rentenbezieher
Die DRV hat einen Vergleich der beiden Modelle basierend auf den Durchschnittsrenten von 2020 durchgeführt. Demnach lag die Altersrente für Frauen im Durchschnitt bei 800,28 Euro monatlich, während Männer durchschnittlich 1.227,39 Euro erhielten. Der Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente betrug 902,62 Euro. Eine Frau mit einer Durchschnittsrente würde im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent dessen Rente, also 675,06 Euro, erhalten. Zusammen mit ihrer eigenen Rente käme sie auf 1.475,34 Euro. Im Falle des Rentensplittings stünde ihr jedoch lediglich die Hälfte des Gesamtrentenanspruchs des Paares zu, was 1.013,85 Euro entspräche.
Fazit und Ausblick
Die DRV schätzt, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur sehr wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren könnten. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Risiko der Altersarmut sogar verstärken. Die Rentenkommission hat bislang keine endgültigen Empfehlungen ausgesprochen, plant jedoch, ihre Vorschläge zur Rentenreform am 29. Juni zu präsentieren. Die Chefin der Wirtschaftsweisen hat betont, dass für bestehende Rentenbezieher sowie für Personen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, ein Bestandsschutz erforderlich sein müsse. Eine schrittweise Reform könnte notwendig sein, um allen Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung zu ermöglichen, etwa durch eine veränderte Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe. Zudem sind wichtige finanzielle Anpassungen ab Mai 2026 im Fokus.
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Quellen: n-tv, Handelsblatt
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