Das System der gesetzlichen Krankenkassen steht vor erheblichen Herausforderungen. Eine Kommission prognostiziert, dass die Beiträge bereits im kommenden Jahr steigen werden, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. Ein Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium soll genau dies verhindern. Doch was bedeutet dieser Entwurf für die verschiedenen Betroffenen? Hier ein Überblick in Form von Fragen und Antworten.
Wer wird künftig höhere Beiträge zahlen?
Gutverdiener: Der Gesetzentwurf von Warken sieht vor, dass Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 5800 Euro ab dem kommenden Jahr höhere Beiträge entrichten müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro angehoben und beträgt somit etwa 6100 Euro. Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, bleiben beitragsfrei. Für Gutverdienende bedeutet dies eine Erhöhung von etwa 26 Euro pro Monat.
Arbeitgeber: Auch die Arbeitgeber werden entsprechend höhere Beiträge in die Krankenkasse einzahlen müssen. Zudem kommen auf sie weitere Kosten zu: Bei der Beschäftigung von Minijobbern müssen sie den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen, anstelle des bisherigen Pauschalsatzes von 13 Prozent.
Mitversicherte: Bisher konnten Ehepartner ohne eigene Einkünfte beitragsfrei mitversichert werden. Ab dem kommenden Jahr wird jedoch ein Beitragszuschlag fällig. Dieser beträgt 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für ein Paar mit einem Gutverdiener, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würden das etwa 215 Euro monatlich kosten, da der Arbeitgeber keinen Beitrag leistet. Ein Paar mit einem Alleinverdiener am unteren Ende der deutschen Einkommensskala (2800 Euro brutto) müsste mit einem zusätzlichen Beitrag von etwa 100 Euro pro Monat rechnen.
Gilt dieser Zuschlag für alle Mitversicherten?
Nein, es gibt Ausnahmen. Ehepartner mit Kindern bis zu 7 Jahren, Partner von Kindern mit Behinderungen, Partner, die sich um einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern, sowie Partner im Rentenalter sind von diesem Beitragszuschlag befreit.
Welche weiteren Belastungen kommen auf die Versicherten zu?
Erhöhte Zuzahlungen: Bisher mussten Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente zwischen 5 und 10 Euro Zuzahlung leisten. Diese Grenzen sollen nun angehoben werden: Die neuen Zuzahlungen sollen zwischen 7,50 und 15 Euro liegen, was die erste Anpassung seit über 20 Jahren darstellt.
Krankengeld: Das Niveau des Krankengeldes soll um fünf Prozentpunkte gesenkt werden.
Welche Leistungen werden gekürzt?
Homöopathie: Die Kosten für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen werden nicht mehr übernommen, da für deren Wirksamkeit keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz vorliegt.
Hautkrebs-Screening: Bisher bezahlten die Krankenkassen ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre eine Hautkrebsuntersuchung. Diese Regelung soll geändert werden, und ein Ausschuss wird Reformvorschläge für eine risikobasierte Früherkennung erarbeiten.
Medizinisches Cannabis: Der Anspruch auf Cannabisblüten wird gestrichen. Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen können jedoch weiterhin Extrakte und cannabishaltige Arzneimittel beziehen, solange es keine medizinische Alternative gibt.
Zahnersatz: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen gesenkt werden. Bisher übernahm die Krankenkasse mindestens 60 Prozent der Kosten, künftig sollen es nur noch 50 Prozent sein.
Was bedeutet der Entwurf für die Beschäftigten im Gesundheitssystem?
Der Gesetzentwurf von Warken zielt darauf ab, die Kosten und Einnahmen im Gesundheitssystem in Einklang zu bringen. Die Kosten und Löhne der Leistungserbringer sollen durch die Entwicklung der Einnahmen der Kassen gedeckelt werden. Die „rechnerische Obergrenze“ wird dabei durch die Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommens der Kassenmitglieder bestimmt.
Welche Auswirkungen hat die Reform auf die einzelnen Bereiche der Branche?
Kliniken: Warken plant, den Krankenhäusern strengere Grenzen für Preissteigerungen zu setzen. Diese sollen an die tatsächliche Kostenentwicklung der Kliniken gebunden und durch die Lohnentwicklung der Beitragszahler begrenzt werden. Krankenhäuser dürfen steigende Tariflöhne nicht mehr automatisch an die Krankenkassen weitergeben.
Apotheken: Apotheken müssen den Krankenkassen künftig höhere Rabatte gewähren. Der Apothekenabschlag soll von 1,77 auf 2,07 Euro steigen. Gleichzeitig versprach Warken, die Honorare wie bereits geplant zu erhöhen.
Arztpraxen: Bisher erhielten Arztpraxen zusätzliches Geld für offene Sprechstunden und Terminvermittlung. Diese Regelung soll entfallen.
Pharmaindustrie: Arzneimittelhersteller sollen den Kassen einen Preisnachlass gewähren, der sich an deren Einnahmen orientiert. Zudem möchte Warken ein bestehendes Preismoratorium um vier Jahre verlängern.
Wie viel tragen die Kassen und der Bund bei?
Kassen: Die Kassen sollen ihre Verwaltungsausgaben sowie die Gehälter ihrer Führungskräfte begrenzen und ihre Werbemittel um die Hälfte reduzieren.
Bund: Der Bund plant, den gesetzlichen Kassen zu gestatten, Darlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen.
Wie viel soll die Reform einsparen?
Der Gesetzentwurf würde die Kassen im kommenden Jahr um etwa 20 Milliarden Euro entlasten. Die jährlichen Einsparungen sollen bis zum Jahr 2030 auf rund 42 Milliarden Euro ansteigen.
Warum ist eine Einsparung notwendig?
Die gesetzlichen Krankenkassen befinden sich in einer tiefen Krise: Im Jahr 2024 betrug das Defizit fast zehn Milliarden Euro. Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen. Bis 2030 droht eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro, was zu deutlich höheren Beiträgen führen könnte. Eine Bundeskommission erwartet ohne Reformen Mehrbelastungen der Versicherten von durchschnittlich 340 Euro pro Monat bereits in vier Jahren.
Wie wird der Gesetzentwurf aufgenommen?
Die Grünen, die SPD und die Linke haben die Reformpläne von Warken als sozial unausgewogen kritisiert. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Finanzlücke der Kassen nicht zu lösen, sondern die Lasten zulasten der Beschäftigten und Betriebe im System umzuverteilen. Auch die SPD bemängelt eine Schieflage, da vor allem Versicherte belastet würden, obwohl sie bereits durch steigende Zusatzbeiträge viel leisten müssten. Die Linke kritisiert eine Politik, die zugunsten der Arbeitgeber ausfällt. Teilweise Zustimmung erhielt Warken hingegen von der CSU, deren Fraktionschef Klaus Holetschek lobte, dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass alle Gruppen einen Beitrag leisten sollten.
- Wie können Kliniken in der Krise finanziell stabilisiert werden?
- SPD ignoriert Wählerbedürfnisse: Umverteilung ohne Akzeptanz
„`