Politik
Schutzregelungen für Geflüchtete
03.06.2026, 07:36 Uhr
Geflüchtete aus der Ukraine sind in den EU-Mitgliedsstaaten von der Pflicht befreit, einen Asylantrag zu stellen. Für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren könnte sich diese Regelung im kommenden Jahr jedoch ändern. Die Innenminister der Europäischen Union prüfen derzeit zwei Vorschläge zur Verlängerung der bestehenden Schutzregelung.
Am Donnerstag werden die Innenminister der EU darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für ukrainische Geflüchtete ausgeschlossen werden sollen. Es liegen zwei Optionen zur Diskussion.
- Der erste Vorschlag sieht vor, die derzeit bis zum 4. März 2027 geltende Schutzregelung für alle Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern.
- Der zweite Vorschlag hingegen würde eine Verlängerung nur für bestimmte Gruppen vorsehen: Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren würden von dem vorübergehenden Schutz ausgeschlossen. Diese Regelung würde nur für neu ankommende Männer in der EU gelten.
Bei einer Vorbesprechung wurde laut Protokoll auch erörtert, ob eine solche Einschränkung ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Es wird überlegt, ob ein ukrainischer Ausreisestempel ausreichen könnte, um festzustellen, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat. Zudem könnte eine solche Regelung für Männer im wehrfähigen Alter relativ kurzfristig in Kraft treten, falls sie beschlossen wird.
Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union gemäß der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister etwa 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die seit dem 24. Februar 2022 im Kontext des Ukraine-Kriegs eingereist sind. Ihnen wurde auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt.
Ukrainische Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiterhin einem Ausreiseverbot, wobei es verschiedene Ausnahmen gibt, etwa für alleinerziehende Väter, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Aktuell werden jedoch nur Wehrpflichtige ab 25 Jahren für den Kriegsdienst eingezogen. Weitere Informationen zur Gebietsrückgewinnung und die Rolle von Schröder als Vermittler sind ebenfalls von Interesse, da sie die geopolitische Lage beeinflussen. Zudem zeigen EU-Bürger eine zunehmende Skepsis gegenüber den USA.
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Quellen: n-tv