In rund 95 Prozent der Notfalleinsätze könnten Notfallsanitäter die notwendigen medizinischen Maßnahmen selbstständig durchführen, ohne auf einen Notarzt warten zu müssen. Diese Erkenntnis basiert auf einer Analyse von über 50.000 Einsatzprotokollen, die von Sebastian Koch von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena durchgeführt wurde. Dennoch sind viele Notfallsanitäter aufgrund bürokratischer Vorgaben in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.
Ein konkreter Vorfall in Bielefeld
Vor einigen Wochen kam es in der Nähe von Bielefeld zu einem besorgniserregenden Vorfall. Dörthe Freitag erlitt starke Bauchschmerzen und brach zusammen. Ihr Partner alarmierte den Rettungsdienst, doch die Notfallsanitäter konnten ihr nicht die erforderliche Hilfe leisten. Freitag ist allergisch gegen das Schmerzmittel, das die Sanitäter dabeihatten, was ihre Situation zusätzlich verschärfte. Ein alternatives Medikament durften die Sanitäter nicht verabreichen, ohne einen Notarzt hinzuzuziehen.
Die Problematik der Notfallversorgung
Die Schwierigkeiten in der Notfallversorgung sind vielfältig. Notfallsanitäter aus verschiedenen Rettungsdienstbereichen äußern sich kritisch über die fehlenden Befugnisse, die sie in ihrer Arbeit einschränken. Insbesondere die Verabreichung von Schmerzmitteln ist betroffen. Obwohl sie in ihrer Ausbildung auf die Medikamentengabe vorbereitet werden, sind sie oft gezwungen, auf einen Notarzt zu warten, bevor sie handeln können. Ein Beispiel für die Folgen solcher Regelungen ist der Vorfall mit neun Verletzten bei einem Feuer in JVA Rohrbach.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
- In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen für den Rettungsdienst.
- Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) entscheiden, welche Medikamente Notfallsanitäter verabreichen dürfen.
- In einigen Fällen müssen Notfallsanitäter bis zu einer halben Stunde auf einen Notarzt warten, bevor sie einem Patienten helfen können.
Der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst, Frank Flake, kritisiert die uneinheitlichen Regelungen scharf. Er bezeichnet diese als „Flickenteppich“ und sieht darin eine Form von Lobbyismus, der die Patientenversorgung gefährdet. Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. entgegnet, dass die Vorgaben aus rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrechtlichen Erwägungen resultieren.
Warten auf den Notarzt oft unnötig
Die Ergebnisse der Untersuchung von Sebastian Koch zeigen, dass in vielen Fällen ein Notarzt nicht notwendig ist. Nur 10 bis 20 Prozent der Einsätze werden von Notärzten als wirklich erforderlich angesehen. Dies wirft die Frage auf, ob die aktuellen Regelungen im Rettungsdienst tatsächlich im besten Interesse der Patienten sind.
Reformen im Rettungsdienst angekündigt
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Reformen im Rettungsdienst angekündigt und einen Gesetzesentwurf in die Wege geleitet. Dennoch befürchtet Frank Flake, dass sich an den Kompetenzen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zunächst nichts ändern wird. Er fordert die Trägerkommunen auf, den Notfallsanitätern die Kompetenzen zuzusprechen, die sie nach ihrer Ausbildung besitzen sollten. „Wir können uns das in Zukunft schlichtweg nicht mehr leisten“, so Flake.
Die Diskussion über die Reformen im Rettungsdienst wird auch heute im Bundestag behandelt, wobei die Herausforderungen in der Notfallversorgung weiterhin im Fokus stehen.
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Quellen: tagesschau
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