Die Sängerin Shakira (49) erhält eine Rückzahlung von über 60 Millionen Euro.
Das Nationale Gericht in Spanien hat nun endgültig zugunsten der Künstlerin entschieden und die Vorwürfe der Steuerbehörden detailliert widerlegt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Shakira im Jahr 2011 keine Steuerresidentin in Spanien war.
Dieses Urteil revidiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2021, in der die Musikerin wegen mutmaßlichen Steuerbetrugs bei der Einkommen- und Vermögensteuer verurteilt worden war. Besonders nachteilig für den spanischen Fiskus: Der Staat muss nun die gesamte Summe zurückzahlen, einschließlich Zinsen, was einen Verlust von über 60 MILLIONEN EURO für die Behörden bedeutet.
Das Gericht stellte fest, dass Shakira sich 2011 überwiegend außerhalb Spaniens aufhielt und es an den erforderlichen beruflichen und familiären Bindungen mangelte, um sie als Steuerinländerin zu klassifizieren.
Shakira äußerte sich zu dem Urteil:
„Es gab nie Betrug. Nach über acht Jahren brutaler öffentlicher Kritik, orchestrierter Kampagnen zur Zerstörung meines Rufs und unzähligen schlaflosen Nächten, die letztendlich meine Gesundheit und das Wohlbefinden meiner Familie beeinträchtigten, hat das Nationale Gericht endlich für Recht gesorgt.“
Die Sängerin kritisierte, dass sie wie eine Schuldige behandelt wurde. Sie warf den Behörden vor, Informationen gezielt durchgestochen und ihren Namen verwendet zu haben, um andere Prominente einzuschüchtern.
Shakira hofft, dass das Urteil als Warnsignal an die spanischen Steuerbehörden dient. Sie erklärte:
„Dieser Sieg ist den Tausenden Bürgern gewidmet, die von einem System zermürbt werden, das sie von Anfang an für schuldig hält.“
Im Jahr 2011 war Shakira auf Welttournee und gab 120 Konzerte in 37 verschiedenen Ländern. Laut ihrem Anwaltsteam hatte sie zu diesem Zeitpunkt weder einen Wohnsitz noch Kinder oder einen Geschäftssitz in Spanien. Dennoch forderte die spanische Steuerbehörde von ihr, Steuern auf sämtliche Einnahmen der Tournee zu zahlen, ohne ihre Ausgaben zu berücksichtigen, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führte.
Das Gericht stellte fest, dass die Steuerbehörden nicht nachweisen konnten, dass Shakira die gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Land überschritt. Ihr Aufenthalt betrug höchstens 163 Tage, einschließlich nachgewiesener und vermuteter Tage.
Quellen: Bild
Bildquelle: Marcello Casal Jr/Agência Brasil via Wikimedia Commons (CC BY 3.0 br)