Ein tragischer Vorfall in einer Zahnarztpraxis sorgt für Aufsehen: Ein 44-jähriger Zahnarzt muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg wegen fahrlässiger Tötung verantworten, nachdem ein Patient während einer Behandlung kollabierte. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf, dass der Mediziner eine übermäßige Dosis eines Beruhigungsmittels verabreicht hat, was fatale Folgen hatte.
Atemstillstand nach der Behandlung
Am 12. Juni 2023 suchte der 67-jährige Patient Rolf H. die Zahnarztpraxis auf, um sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Laut Angaben des Staatsanwalts wurde der Patient mit dem Beruhigungsmittel Midazolam sediert, das ihn in einen Dämmerschlaf versetzte. Nach dem Ziehen der Zähne ereignete sich ein kritischer Vorfall: „Nach Einschätzung der Ermittler führte eine Überdosierung des Beruhigungsmittels zu einem Atemstillstand, gefolgt von einem Herz-Kreislauf-Stillstand,“ erklärte der Staatsanwalt.
Die Anklage besagt, dass der Verlauf in beiden Fällen „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen sei. Der Patient erhielt sofortige medizinische Hilfe durch einen Notarzt und wurde in die Universitätsklinik Augsburg gebracht, wo er jedoch am folgenden Tag verstarb.
Emotionale Aussagen des Angeklagten
Vor Gericht zeigte sich der Zahnarzt sichtlich betroffen:
„Selbstvorwürfe begleiten mich täglich. Ich habe die Bilder täglich vor Augen, bin in psychischer Behandlung,“
sagte er. Besonders emotional wurde es, als er auf seine persönliche Situation einging:
„Am Todestag meines Patienten wurde meine Tochter geboren.“
Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zahnarzt vor, keinen Anästhesisten hinzugezogen und die Risiken der Sedierung unterschätzt zu haben. Der Angeklagte hingegen betonte, dass er für solche Eingriffe qualifiziert sei und bereits zwei Kurse zur Anwendung von Beruhigungsmitteln absolviert habe. In einem anderen Fall, bei dem ein Randalierer in Hemmingen schwer verletzt wurde, könnte man ebenfalls von einer misslichen Lage sprechen.
Nach dem Tod des Patienten wurde ein Strafbefehl gegen den Zahnarzt erlassen, gegen den er Einspruch einlegte. Daher kam es nun zu dieser öffentlichen Verhandlung, die fortgesetzt wird.
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Bildquelle: Bildquelle: Atikah Akhtar auf Unsplash