Auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland wird eine reduzierte Umsatzsteuer erhoben. Experten des ZEW weisen darauf hin, dass der Staat dadurch erhebliche Einnahmeverluste erleidet. Viele der bestehenden Ausnahmen sind nicht mehr gerechtfertigt, da oft auch wohlhabendere Personen davon profitieren.
Eine aktuelle Untersuchung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchgeführt wurde, zeigt, dass die zahlreichen ermäßigten Steuersätze zu erheblichen Steuerausfällen führen. Für das Jahr 2026 wird ein Verlust von etwa 43,5 Milliarden Euro prognostiziert.
Friedrich Heinemann vom ZEW betont: „Viele ermäßigte Steuersätze sind historisch gewachsen, aber heute kaum noch zu rechtfertigen. Diese Vergünstigungen sind weder verteilungspolitisch überzeugend noch wirtschaftlich sinnvoll.“
Heinemann fordert eine Steuerpolitik, die auf ein einfaches und transparentes System abzielt, anstatt ständig neue Ausnahmen zu schaffen.
Seine Kollegin Daniela Steinbrenner ergänzt: „Ein Abbau schlecht begründeter Ausnahmen würde nicht nur die Einnahmesituation verbessern, sondern auch Bürokratiekosten und Abgrenzungsprobleme deutlich reduzieren.“ Die Analyse hat auch ermittelt, welche Ermäßigungen sinnvoll sein könnten. Reduzierte Steuersätze für Lebensmittel, den öffentlichen Personennahverkehr sowie Photovoltaikanlagen gelten als gut begründbar. Diese Maßnahmen erreichen entweder verteilungspolitische Ziele, wie die Entlastung einkommensschwächerer Haushalte, oder fördern administrative Effekte.
Im Gegensatz dazu schneiden Ermäßigungen für die Gastronomie, Beherbergungsleistungen sowie Teile des Kultur- und Gesundheitssektors deutlich schlechter ab. Hier fehlen laut ZEW überzeugende Rechtfertigungen, da häufig eher einkommensstärkere Haushalte profitieren. Die Studie empfiehlt, in diesen Bereichen eher auf direkte Transfers zu setzen, da diese effizienter seien als pauschale Steuersenkungen.
Die Analyse zeigt auch Reformpotenzial auf: Würden alle ermäßigten Steuersätze vollständig abgeschafft, könnte der reguläre Umsatzsteuersatz rechnerisch von 19 auf 16,7 Prozent gesenkt werden. Auch realistischere Optionen, wie die Beibehaltung der Ermäßigung für Lebensmittel, würden Spielräume für eine Senkung des Regelsatzes auf etwa 18,1 Prozent bei gleichzeitiger Vereinfachung der Steuerstruktur eröffnen.
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