Wolfsburg (Niedersachsen) – Stehen nun ausgerechnet die loyalsten Angestellten des angeschlagenen Automobilherstellers im Fokus? Mehrere Mitarbeiter haben Klage gegen Volkswagen eingereicht, da sie aufgefordert werden, die Prämien für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit zurückzuzahlen.
Vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover wird am Freitag über die Gratifikationen zum 25. und 35. Betriebsjubiläum verhandelt, die Volkswagen von den Angestellten zurückfordert. Der Streit wurde durch eine am 21. Januar 2025 unterzeichnete Neufassung des Manteltarifvertrags ausgelöst, die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft trat. In dieser neuen Regelung sind die Treueprämien nicht mehr enthalten. Gleichzeitig wurden in den neu unterzeichneten Entgelttarifverträgen niedrigere Jubiläumssonderzahlungen festgelegt.
Im Dezember 2024 hatte die Volkswagen AG jedoch noch Jubiläumsgeld an Mitarbeiter ausgezahlt, die im Januar 1990 oder Januar 2000 eingestellt wurden, basierend auf den alten Tarifbedingungen. Das Landesarbeitsgericht stellte fest:
„Die VW AG teilte den Klägern nach Auszahlung der nach alter Regelung berechneten Jubiläumsgratifikation mit, dass sich diese nach der Neuregelung richte und die Differenz an sie zurückgezahlt werden müsse.“
Dabei handelt es sich um Beträge, die teilweise über 10.000 Euro liegen.
Einige Kläger haben der Rückzahlungsaufforderung nachgegeben, fordern jedoch die Wiederauszahlung. Mitarbeiter, die am 1. Januar 1990 oder 2000 eingestellt wurden, konnten bereits vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen Teilsieg erringen. Angestellte, die zwischen dem 2. und 21. Januar der betreffenden Jahre ins Unternehmen eintraten, gingen jedoch leer aus. Dagegen richten sie ihre Berufung vor dem LAG. Ihr Vorwurf lautet, dass der Konzern auf Kosten langjähriger Mitarbeiter Millionen einsparen möchte. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.
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